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AVLB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

Stand: 01. Februar 2023

Castrol Österreich Lubricants GmbH

 

ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

1.      Vertragspartner, Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Zustandekommen des Vertrages


1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz “AVLB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die auf Grund einer Bestellung bei Castrol Österreich Lubricants GmbH (FN 530766p), in 1100 Wien, Am Belvedere 10, getätigt werden. In der Folge wird der Lieferant „CASTROL“ genannt.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens gelten nur nach ausdrücklicher firmenmäßig unterfertigter Anerkennung durch CASTROL.

1.3 Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit am jeweiligen Standort. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung (sofern eine solche ausdrücklich vereinbart wird) oder Versendung der Ware durch CASTROL zustande.

 

2.      Muster, Analyseangaben


2.1 Etwaig von CASTROL übermittelte Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analyseangaben sind auch bezüglich der Höchst- und Mindestwerte nur als ungefähr anzusehen.

 

3.    Preise, Liefer-, Zahlungsbedingungen

 

3.1 Sie bestellen zu diesen AVLB und gemäß aktueller Preisliste, sofern nicht anderslautende Sonderkonditionen schriftlich vereinbart wurden.

3.2 Mangels anderslautender Vereinbarung gilt:

3.2.1 Die Preise verstehen sich innerhalb Österreichs frei Haus inklusive Gebinde - mit Ausnahme des Fasses mit ca. 208 lt. Inhalt (Leihgebinde) und bei Tankwagenlieferungen - exklusive Umsatzsteuer, jedoch inclusive Mineralölsteuern sowie sämtlicher anderer öffentlicher Abgaben nach den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Warengestehungskosten, Zoll-, Abgaben-, Frachtsätzen, unter Berücksichtigung etwaiger amtlich festgesetzter Preise, Zuschläge und Spannen. Bei Änderung des Marktpreises, öffentlicher Abgaben und/oder sonstiger preisbildender Komponenten (z.B. Einstandspreise, Währungsparitäten, Lohnkosten, Frachtkosten) ist CASTROL zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Erhöhungen solcher Sätze bzw. Faktoren bis zum Tage der Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

3.2.2.1 Kunden im Industrie Geschäft: Für Kleinaufträge berechnet CASTROL bei gepackter Ware unter 200 lt bzw. unter 180 kg einen Aufschlag von 50,-- € pro Auftrag. Für Händler gilt eine Mindestmenge bei gepackter Ware von 15.000 lt pro Auftrag, darunter wird ein Aufschlag von 450,-- € pro Auftragverrechnet.Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 50,-- €, bei Lieferungen an CASTROL Händler wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 230,-- € verrechnet. Grundlage zur Verrechnung bei Tankwagenlieferungen ist die tatsächlich gelieferte Menge lt. Tankwagenbon. Generell kann unter 400 lt pro Produkt keine Auslieferung im Tankwagen erfolgen.

3.2.2.2 Kunden im Automotive Geschäft: Für Kleinaufträge berechnet CASTROL bei gepackter Ware unter 200 lt bzw. unter 180 kg einen Aufschlag von 230,-- € pro Auftrag. Für Händler gilt eine Mindestmenge bei gepackter Ware von 15.000 lt pro Auftrag, darunter wird ein Aufschlag von 450,-- € pro Auftrag verrechnet.Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 230,-- € verrechnet. Grundlage zur Verrechnung bei Tankwagenlieferungen ist die tatsächlich gelieferte Menge lt. Tankwagenbon.

3.2.3 Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL, welche im Auftrag von Händlern und/oder Dritten erfolgen, wird zusätzlich ein Administrationsaufschlag von 50,-- € sowie zusätzlich die Frachtkosten pro Bestellung verrechnet.

3.2.4 Die Lieferung bei gepackter Lagerware erfolgt binnen 5 Werktagen inkl. Transport, bei Tankwagenbestellungen binnen 10 Werktagen inkl. Transport, gültig ab Bestelleingang.Für Händler und Distributoren liefert CASTROL bei gepackter Lagerware binnen 10 Werktagen exkl. Transport, bei Tankwagenbestellungen binnen 10 Werktagen inkl. Transport, ab Bestelleingang.Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail oder telefonisch über den ehestmöglichen Liefertermin informiert.

3.2.5 Der Kaufpreis ist (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei in Euro zu bezahlen.

3.3 Geben Sie bei Überweisungen stets Rechnungsnummer und Kundennummer an. CASTROL ist berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach Wahl auf offene Forderungen anzurechnen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf unserem Konto maßgebend.

3.4 Sofern Sie vereinbaren, mittels SEPA- Lastschriftverfahren zu bezahlen, stimmen Sie zu, dass Sie auf eine14tägige Vorankündigungsfrist verzichten und CASTROL berechtigt ist, Sie nicht nur via Rechnung, sondern auch mit E-Mail oder per FAX, rechtzeitig, spätestens zwei Bankwerktage vor Fälligkeit über den Rechnungsbetrag, der von CASTROL eingezogen wird, zu informieren. Sie werden – je nach Vereinbarung - das SEPA-Lastschriftmandat oder SEPA-Firmen-Lastschriftmandat firmenmäßig unterfertigt an CASTROL und eine Kopie davon an Ihre Bank senden. CASTROL behält die originalen SEPA-Lastschriftmandate zwecks Archivierung. Sie werden uns Änderungen der Bankverbindung und Ihrer Person stets rechtzeitig mitteilen, damit neue Mandate erstellt werden können, sowie stets für ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.

3.5 Die Richtigkeit der Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten gilt als von Ihnen anerkannt, wenn Sie die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) schriftlich als unrichtig zurückweisen.

3.6 Für alle CASTROL durch Zahlungsverzug entstandene Verluste haften Sie in vollem Umfang. CASTROL ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat (12% p.a.) sowie Mahn- und Inkassospesen zu begehren. Bei Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit der Forderungen gefährden oder erschweren, ist CASTROL unbeschadet sonstiger Rechte ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag bezüglich noch nicht ausgelieferter Warenmengen berechtigt. Ohne dadurch auf das Rücktrittsrecht zu verzichten, kann CASTROL in diesen Fällen, wie auch im Fall der Insolvenz, Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen.

3.7 Sie können Gegenforderungen nur dann gegen Kaufpreisforderungen oder sonstigen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen von CASTROL schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

4.      Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung auf Sie über.

 

5.     Versand, Übernahme der Waren

 

5.1 CASTROL ist - mangels zeitgerechter Vereinbarung - zur Wahl der Beförderungsart und des Beförderungsweges berechtigt. Die frachtbriefmäßige Deklaration erfolgt durch CASTROL und gilt damit von Ihnen als genehmigt. Für die Wahl der billigsten oder zweckmäßigsten Art derselben haften wir nicht.

5.2 Als Übergabe durch CASTROL gilt die Übergabe an den Transportführer, womit die Gefahr und das Risiko des Transportes - auch für den Fall des Versendungskaufes - auf Sie übergeht. Die Übernahme der Ware durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn beweist den einwandfreien Zustand der Gebinde und schließt Ansprüche gegen uns wegen unterwegs entstandener Gewichtsverluste oder Beschädigungen aus.

5.3 Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Der Empfang ist jedenfalls zu bestätigen. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nicht von Ihnen übernommen, ist CASTROL berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anders zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Transportkosten für die Ware einschließlich etwaiger Einlagerungen, Wagenstandgelder und des Rücktransportes der Ware gehen unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche der CASTROL zu Ihren Lasten. Für die Einhaltung von Lieferfristen haftet CASTROL nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Sie haben keinen Anspruch auf Ersatzlieferung.

5.4 Sie haften für den vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustand Ihres/r Lagertanks bzw. sonstiger Abfülleinrichtungen und die Richtigkeit der Angaben über das Fassungsvermögen.

5.5 Für bestimmte Eingangstemperaturen im Straßentankwagen haftet CASTROL nicht.

 

6.      Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse

 

6.1 Durch Fälle höherer Gewalt wird CASTROL der Lieferverpflichtung enthoben. Das gleiche gilt für sämtliche unvorhergesehenen, vom Willen von CASTROL unabhängige oder nicht zu vertretende Störungen, wie z.B. Streik, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, sowie Ausfall von in Aussicht genommenen Liefer- oder Bezugsquellen.

6.2 Tritt höhere Gewalt oder einer der vorerwähnten Umstände ein, insbesondere der gänzliche oder teilweise Wegfall der Bezugsquellen von CASTROL, ist CASTROL nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Im Falle solcher Umstände ist CASTROL berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach ihrem Gutdünken auf ihre Abnehmer aufzuteilen, insoweit nicht gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.

 

7.        Dienstleistung Elektronischer Rechnungsservice („E-Rechnung“), Nutzungsbedingungen

 

7.1 CASTROL stellt Ihnen auf Wunsch eine elektronisch übermittelte Rechnung („E-Rechnung“) an die von Ihnen gewünschte Email-Adresse Ihrer Verrechnungsstelle zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag kann über die Homepage der CASTROL gestellt werden und gilt für alle zukünftigen Aufträge mit Ihnen. Ab der Umstellung auf „E-Rechnung“ akzeptieren Sie, dass Sie von CASTROL keine Papierrechnung mehr erhalten.

7.2 Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten.

7.3 Sie stellen die für den Zugriff auf das Internet (World Wide Web) bzw. die für das Lesen und Öffnen von E- Mails und deren Anhängen benötigte Hard- und Software, sowie den Zugang, auf eigene Kosten und Rechnung zur Verfügung.

7.4 Sie sind über das grundsätzliche Risiko der Datennutzung über das Internet und über E-Mails informiert und tragen die Alleinverantwortung für die vertrauliche Behandlung der Benutzernamen/Passwörter Ihrer Mitarbeiter und damit den Zugang zu den E-Rechnungen. CASTROL gewährleistet nicht, dass die Dienstleistung „E- Rechnung“ jederzeit, vollständig oder innerhalb bestimmter Zeitspannen zur Verfügung steht. Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze und Systeme anderer Betreiber erbracht. CASTROL haftet nicht für (a) eventuelle Zugriffe Dritter auf die verarbeiteten Daten während der Datenübertragung, oder (b) schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswege, Vermittlungseinrichtungen, sowie sonstige technische Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind.
7.5 Sie verpflichtet sich, alle sachgemäßen Anweisungen vom Kundenservice in Bezug auf die Nutzung des Elektronischen Rechnungsservices zu befolgen. Sie stimmen ferner der optionalen Übermittlung von Rechnungen oder Rechnungsergänzungen auf Papier für den Fall zu, dass Rechnungen ergänzt oder geändert werden müssen. Sollte ein Missbrauch/Zugriff unberechtigter Dritter vermutet werden, ist CASTROL über edge@castrol.at oder Ihre CASTROL Kontaktperson entsprechend zu informieren.

7.6 Sie werden regelmäßig Ihren Spam-Ordner prüfen und fehlende E-Rechnungen, die üblicherweise bei ordentlichem Geschäftsverkehr schon einlangen hätten müssen, sowie festgestellte Funktionsfehler umgehend per Email an edge@castrol.at oder Ihre CASTROL Kontaktperson melden.

7.7 Sie werden CASTROL, sowie die mit CASTROL verbundenen Unternehmen, von allen Forderungen und Ansprüchen, die aus einer widerrechtlichen bzw. unbefugten Nutzung des Elektronischen Rechnungsservice erwachsen und in Ihre Sphäre fallen, schadlos und klaglos halten.

7.8 Sämtliche Ihnen von CASTROL im Zusammenhang mit dem Elektronischen Rechnungsservice bereitgestellten Systeme und Abläufe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder zur Gänze oder teilweise kopiert oder auf andere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Weise, verwendet werden. CASTROL ist berechtigt, im Rahmen des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung des Produktes Modifikationen am Produkt vorzunehmen oder ein anders Format für die Rechnungen (derzeit pdf) zu wählen, ohne hierfür Ihre ausdrückliche Einwilligung einzuholen.

7.9 Die Nutzung der Dienstleistung „E-Rechnung“ kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist schriftlich per Email gekündigt werden. Im Einvernehmen ist auch eine raschere Umstellung auf Papierrechnung möglich.

7.10 Sofern in diesen AVLB der Begriff „Rechnung“ bzw. „Rechnungen“ verwendet wird, schließt dieser den Begriff der „E-Rechnung/-en“ mit ein.

7.11 CASTROL behält sich das Recht vor, jederzeit diese Nutzungsbedingungen für die E-Rechnung zu ändern. Eine derartige Änderung wird Ihnen schriftlich per E-Mail unter Angabe des links zum Download oder mit entsprechendem Anhang des Dokumentes an die zuletzt vom Ihnen genannte Adresse/Email-Adresse mitgeteilt. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten einen Monat nach der Änderungsverständigung in Kraft, es sei denn, Sie kündigen gemäß Punkt 7.9. schriftlich innerhalb dieser Frist diese Nutzungsbedingungen (Art.7)

 

8.        Gebinde, Verpackungen

 

8.1 Für Lieferungen von Gebinden gilt folgendes:8.1.1 Die von CASTROL leihweise beigestellten ca. 208 lt Fässer sind Pfandgebinde und werden von Ihnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen, vom Liefertage an gerechnet, mietfrei zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung dieser Frist ist CASTROL berechtigt, ein angemessenes Mietentgelt zu verlangen. Das Fass ist danach sofort in entleertem Zustand gemäß unserer Verfügung fracht- und spesenfrei an das Lieferlager zurückzusenden. Etwaiges sich in den Leergebinden befindliche Restöl gilt als der CASTROL zur Entsorgung überlassen.

8.1.2 Als Beweis für die Retournierung von leeren Gebinden anerkennen wir in strittigen Fällen nur eine von CASTROL ausgestellte Übernahmebestätigung bzw. ein diesbezüglich uns vorzulegendes Frachtbriefdoppel. Für beschädigte oder in Verlust geratene Gebinde hat CASTROL der Käufer ohne Rücksicht auf die Frage seines Verschuldens Ersatz zu leisten. Dieser Ersatz ist nach Wahl von CASTROL entweder in natura oder durch Vergütung der am Zahlungstag erforderlichen Wiederinstandsetzungs- oder Anschaffungskosten für neue oder gleichartige Fässer zu leisten. CASTROL ist berechtigt, nach ihrer Wahl diese Ersatzleistungen in Geld auch dann zu beanspruchen, wenn ihr die Fässer nicht zwei Monate nach erfolgter Lieferung zurückgestellt worden sind.

8.1.3 Sofern Einweggebinde ohne ihre ausdrückliche Zustimmung retourniert werden, behalten CASTROL sich vor, den Käufer mit den auflaufenden Fracht- und Vernichtungskosten zu belasten.

8.2 Sämtliche Verpackungen - außer Leihgebinde, die von uns zurückgenommen werden - werden ordnungsgemäß von uns oder unseren Lieferanten nach der jeweils aktuellen Verpackungsverordnung bei akkreditierten Anbietern (wie derzeit RecycleMe GmbH, ARA, Bonus, etc.) entpflichtet.

 

9.        Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise

 

9.1 Sie sind verpflichtet, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise genauestens zu beachten.

 

10.     Werbematerial
10.1 Sie dürfen ohne Zustimmung von CASTROL keinerlei Veränderungen an den Unterlagen oder dem Werbematerial vornehmen.

 

11.   Bewirtschaftungs- und Verwendungsbestimmungen:

 

11.1 Sie sind für die Einhaltung etwaiger allgemeiner Bewirtschaftungsbestimmungen hinsichtlich der Ihnen von CASTROL gelieferter Ware haftbar, ebenso für die Beachtung der Ihnen etwa besonders bekanntgegebenen Bewirtschaftungs- oder Verwendungsbestimmungen oder behördlicher Auflagen, welcher Art immer; insbesondere solcher, von deren Beachtung ein bestimmter Steuersatz oder Preis abhängt. Für jeden CASTROL aus einer Zuwiderhandlung entstehenden Schaden, haben Sie CASTROL schad- und klaglos zu halten.

 

12.     Gewährleistung und Haftung:

 

12.1 Irrtümer bei der Eingabe der Bestellung gehen zu Ihren Lasten. CASTROL übernimmt keine Haftung für Schäden die Ihnen entstehen, weil Sie bei der Bestellung unvollständige und/oder unrichtige Angaben gemacht haben.

12.2 Mit Ihnen als Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist von sechs Monate ab Übergabe vereinbart. Mängel müssen bei Übernahme der Ware unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen schriftlich beanstandet werden (Mängelrüge gemäß § 377 UGB). In jedem Fall muss CASTROL die Möglichkeit zur sofortigen Nachprüfung nach den Regeln der Technik, insbesondere nach den Normen für die Probenahme in der jeweils gültigen Fassung gegeben werden. Die Kosten einer erforderlichen besonderen Prüfung trägt der Vertragsteil, zu dessen Nachteil sie ausfällt. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware sind CASTROL verpflichtet, die mangelhafte Ware oder Leistung durch fehlerfreie auszutauschen bzw. zu verbessern. Arbeits- und Transportkosten gehen im Rahmen der Gewährleistung zu Lasten des Käufers. Sie haben CASTROL die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe sowie unser Verschulden bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu beweisen. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

12.3 CASTROL oder die mit CASTROL verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter haften ausschließlich gemäß den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, somit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird gänzlich ausgeschlossen, ebenso wie bei grober Fahrlässigkeit die Haftung mit dem Auftragswert der gegenständlichen Lieferung bzw. maximal 50.000,-- € begrenzt und der Ersatz von indirekten Schäden, entgangenem Gewinn und Produktionsausfall ausdrücklich ausgeschlossen wird. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für durch CASTROL schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

12.4 CASTROL oder die mit CASTROL verbundenen Unternehmen haften gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes („PHG“). Allfällige Regressforderungen im Sinne des PHG, die gegen CASTROL und mit CASTROL verbundenen Unternehmen gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von CASTROL verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

13.     Übertragung von Rechten/Pflichten auf Dritte

 

13.1 Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. CASTROL ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zur Gänze oder teilweise an Dritte zu übertragen, ohne dass es Ihrer Zustimmung bedarf.

 

14.     Überschriften

 

14.1 Die Überschriften dieser AVLB dienen ausschließlich der leichteren Übersicht und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.

 

15.     Änderung der Kundendaten, Schriftlichkeit

 

15.1 Sie verpflichten sich, Änderungen Ihrer Firma, Ihrer Bankverbindung oder der Firmenadresse sowie geänderte Kontaktdaten unverzüglich schriftlich CASTROL bekannt zu geben. 

15.2 Die Parteien vereinbaren, dass auch E-Mail und Fax als schriftlich gelten. CASTROL geht davon aus, dass eine E-Mail an die von Ihnen zuletzt angegebene E-Mail-Adresse Ihnen als zugegangen gilt, sofern CASTROL bei elektronischen Nachrichten nicht unverzüglich eine Nachricht erhält, dass diese Email-Adresse nicht mehr existent ist.

 

16.     Unwirksamkeit

 

16.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall wie auch im Fall der Lücke verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.


17.     Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer

 

17.1 Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird mit keiner Bestimmung dieser AVLB eingeräumt, dass zwischen Kunden und CASTROL ein Vertretungsverhältnis– gleich welcher Art -, eine Lizenzvereinbarung, eine Partnerschaft, Treuhandverhältnis oder ähnliches besteht.

17.2 Sofern Sie Produkte und Waren der CASTROL wiederverkaufen beachten Sie bitte folgende Bestimmungen:

17.2.1 Anti-Korruption, Bestechung, Geldwäsche / Verhaltenskodex/ Handelssanktionen

17.2.1.1 Sie erkennen an, dass CASTROL im Hinblick auf Bestechung, Korruption und Geldwäsche eine Null-Toleranz-Politik hat. Insoweit wird er im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle auf ihn und CASTROL anwendbaren Gesetze und Vorschriften gegen Korruption, Bestechung und Geldwäsche beachten. In diesem Rahmen gewährleisten Sie, dass weder Sie selbst noch einer Ihrer Inhaber, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder eine andere von Ihnen beauftragte Person wie z. B. Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter oder sonstige Mittelspersonen, im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführungdieses Vertrages, Zahlungen einschließlich gesetzlich nicht vorgesehener Zuzahlungen (sog. „Faciliation Payments“) oder die Gewährung von finanziellen oder sonstigen unangemessenen Vorteilen irgendwelcher Art, die als widerrechtliche Praxis oder als Bestechung betrachtet werden oder betrachtet werden könnten („Vorteile“), sei es direkt oder indirekt an Dritte wie z. B. Private, Handelsorganisationen, „Öffentliche Personen“ wie z.B. Beamte i.S.d § 74 (1) Z 4 StGB bzw. Amtsträger i. S. d. § 74 (1) Z 4a StGB, oder politische Parteien, Vertreter einer politischen Partei oder Kandidaten für ein öffentliches Amt („Begünstigte“) tätigen, anbieten oder versprechen werden bzw. von solchen Begünstigten annehmen oder sich versprechen lassen, um öffentliche oder private Handlungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erwirken oder zu beeinflussen (nachfolgend insgesamt „Antikorruptions- Verpflichtungen“). Unter „Facilitation Payments“ sind gesetzlich nicht vorgesehene Zahlungen eines Betrags an eine Öffentliche Person zu verstehen, die dem Zweck dient, die Öffentliche Person zu veranlassen, eine Diensthandlung zu beschleunigen oder vorzunehmen, auf die nach dem anwendbaren Recht grundsätzlich ein Anspruch besteht.

17.2.1.2 Sie sind verpflichtet,

(a) CASTROL im Detail jeden Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages unverzüglich schriftlich mitzuteilen,

(b) die Einhaltung der Antikorruptions-Verpflichtungen sicherzustellen und zu überwachen und

(c) CASTROL es im Falle eines Verstoßes gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen zu gestatten, sämtliche Bücher und Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den Antikorruptions- Verpflichtungen stehen, durch eine zur  Berufsverschwiegenheit verpflichtete und von  Ihnen beauftragte Person (z. B. Wirtschaftsprüfer) auf einen möglichen Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen überprüfen und hiervon Kopien fertigen zu lassen. Ergibt die Auditierung, dass Sie gegen die Antikorruptions- Verpflichtungen verstoßen haben, hat CASTROL einen Anspruch auf Rückerstattung der etwaig getragenen Kosten der Auditierung.

17.2.1.3 Sie bestätigen den Verhaltenskodex „Code of Conduct“ gelesen zu haben und verpflichten sich, im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den darunter durchgeführten Transaktionen die maßgeblichen Grundsätze des Verhaltenskodex der CASTROL in allen wesentlichen Belangen zu befolgen, insbesondere sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter diese einhalten. Der Verhaltenskodex „Code of Conduct“ kann abgerufen werden unter:https://www.bp.com/de_at/austria/home/presse/publikationen.html.

17.2.1.4 Sie stimmen zu, dass sämtliche Vereinbarungen mit CASTROL und alle daraus resultierenden Angelegenheiten den gesetzlichen Bestimmungen zu  Handelssanktionen und Exportkontrollen jener Staaten und Gerichtsbarkeiten unterliegen, in denen Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen geschäftlich tätig sind oder in denen die Leistungserbringung erfolgt. Sie bestätigen, dass Sie und alle mit Ihnen verbundenen Unternehmen Compliance-Programme und Kontrollen installiert haben und einhalten werden, die zumindest Industriestandards für die Einhaltung anwendbarer Handelsbestimmungen erfüllen. Ein Verstoß gegen die Handelsbestimmungen durch eine der Vertragsparteien stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt CASTROL, unbeschadet anderer Rechte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder Zahlungen oder geschuldete Leistungen zurückzubehalten.Sie verpflichten sich, die Schmierstoffe nicht an eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist oder von dieser kontrolliert oder genutzt wird, noch anderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, oder eine natürliche oder juristische Person, bei der Sie vermuten oder Kenntnis davon haben, dass diese die Schmierstoffe (unmittelbar oder mittelbar) an eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist, oder von dieser kontrolliert oder genutzt wird, oder anderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, weiterverkauft wird, weiter zu verkaufen. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet „Beschränkte Partei“ eine Person, eine Gesellschaft oder ein Land, (a) mit der bzw. dem ein Handel (oder deren bzw. dessen Belieferung für eine eigene Nutzung) aufgrund einer von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktion oder restriktiven Maßnahme oder nach Maßgabe eines sonstigen geltenden Gesetzes verboten ist, oder (b) an die bzw. das Waren, deren Ursprungsland die Vereinigten Staaten sind, nicht geliefert werden dürfen.

17.2.1.5 Für den Fall, dass CASTROL berechtigten Grund zur Annahme hat, dass Sie gegen die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 17.2.1 des Vertrages verstoßen, ist CASTROL unbeschadet anderer Rechte berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder Zahlungen oder geschuldete Leistungen zurückzubehalten.

 

18.       Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

 

18.1 Der Vertrag sowie jede Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts nicht zur Anwendung kommen sollen.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Wien. CASTROL ist berechtigt, den Kunden an dem für seinen Firmensitz sachlich zuständigen Gericht zu klagen.

18.3 Als Erfüllungsort für Lieferungen der CASTROL gilt das jeweilige Lager der CASTROL in Österreich bzw. Wien und für Zahlungen Wien bzw. bei Überweisung/Lastschriften das von CASTROL angegebene Konto.

 

19.      Datenschutz

 

19.1  CASTROL verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die während der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung des Vertrages sowohl bei CASTROL, aber auch bei verbundenen Unternehmen, nämlich Castrol Österreich Lubricants GmbH, deren Mutter- und Tochtergesellschaften und deren Dienstleistern verarbeitet, gespeichert, genutzt und zwischen diesen Unternehmen weitergegeben werden.

19.2.  Der Kunde hat als betroffene Person das Recht auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch CASTROL. Weiters hat der Kunde ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8,1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, 

E-Mail: dsb@dsb.gv.at.

 

Castrol Österreich Lubricants GmbH

Am Belvedere 10

A-1100 Wien


Sitz: Wien

UID Nr.: ATU76042505

Firmenbuchnummer: 530766p

Firmenbuchgericht: LG Wiener Neustadt 


Kundenservice Automotive:
Telefon: 0810/22 78 76 5

E-Mail: edge@castrol.at 
www.castrol.at

www.bplubricants.at

 

Kundenservice Industrie:
Telefon: 0810/55 5 7 27

E-Mail: bestellservice.industrie@castrol.com
www.castrol.at

www.bplubricants.at

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Online-Produktshop

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN für den Online-Produktshop

Castrol Österreich Lubricants GmbH

Stand: 01.02.2023

 

ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN für den ONLINE-PRODUKTSHOP

 

1.     Vertragspartner

 

1.1 Der „CASTROL Produkt Shop“ bzw. „E-Lubricants Shop“ wird Ihnen auf Ihren Wunsch von Castrol Österreich Lubricants GmbH, FN 530766p, in 1100 Wien, Am Belvedere 10, in der Folge „CASTROL“ genannt, bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt. Zwecks leichterer Lesbarkeit werden wir Sie - als unseren Kunden - in der Folge zumeist direkt ansprechen.

1.2 Der CASTROL Produkt Shop ist das Online-Bestellsystem der CASTROL und richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihren Geschäftssitz und Lieferadresse in Österreich und mit CASTROL eine laufende Geschäftsbeziehung haben („Kunden“). Sie, als unser Kunde, werden CASTROL auf Verlangen die Unternehmereigenschaft nachweisen. Kein oder ein nicht rechtzeitiger Nachweis berechtigt CASTROL zum Rücktritt von allen noch nicht erfüllten Bestellungen.

1.3 Bestellungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter (kurz: Bestellungen von Ihnen) erfolgen stets im Namen und auf Rechnung des Unternehmens, dem der benutzte Benutzername und Passwort zugeordnet worden ist.

 

2.     Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen („AVLB“)

 

2.1 Jeder Bestellung im CASTROL Produkt Shop liegen ausschließlich diese AVLB und die mit Ihnen vereinbarten Preis-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und Sonderkonditionen zu Grunde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens sind nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich. 

2.2 Mit der ersten Bestellung und dem Drücken des „Bestellung-Abschicken-Knopfes“ erklären Sie verbindlich, das von CASTROL zur Verfügung gestellte Online - Bestellsystem gemäß diesen AVLB in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie insbesondere Ihre Pflichten gemäß Punkt 3!

2.3 CASTROL behält sich das Recht vor, jederzeit diese vorliegenden AVLB zu ändern. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die jeweils aktuellen AVLB auf der Website einzusehen bzw. müssen diese – als Zeichen Ihrer Akzeptanz - vor Abgabe jeder Bestellung durch Drücken des „Bestellung abschicken“ Knopfes bestätigen.

 

3.     Pflichten des Kunden, Rechte der CASTROL

 

3.1 Sie haben - auf Ihren Wunsch hin - einen Zugang zum CASTROL Produkt Shop mittels Benutzernamen und Passwort erhalten, um den aktuellen Bestell-, Lieferung- und Rechnungsstatus Ihres Bestellkontos einzusehen. 

3.2 CASTROL behält sich das Recht vor, den jeweiligen Leistungsumfang des CASTROL Produkt Shops jederzeit zu ändern.

3.3 Sämtliche, Ihnen von CASTROL durch den CASTROL Produkt Shop bereitgestellten Systeme und Abläufe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder zur Gänze oder teilweise kopiert oder auf andere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Weise verwendet werden. Durch die Nutzung der Website wird keine Lizenz zur Nutzung geistigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch für den vom Kunden im Rahmen der Unternehmenstätigkeit zulässig ermächtigtem Benutzer (Mitarbeiter). Das Risiko jeglicher Nutzung - insbesondere auch missbräuchlicher Nutzung - von Passwörtern trägt der Kunde. Jeder, der unter dem Benutzernamen mit korrektem Passwort Zugang erhält und bestellt bzw. Einsicht in das Kundenkonto nimmt, gilt als vom Kunden für diesen Zugang ermächtigt bzw. für die Durchführung der Transaktion autorisiert. CASTROL ist über jede missbräuchliche Nutzung des Passworts oder des Accounts umgehend schriftlich zu informieren.

3.5 Sie verpflichten sich, CASTROL sowie die mit CASTROL verbundenen Unternehmen von allen Forderungen und Ansprüchen, die aus einer widerrechtlichen bzw. unbefugten Nutzung des CASTROL Produkt Shops resultieren und die nicht in die Sphäre der CASTROL fallen, schadlos und klaglos zu halten, sowie CASTROL und verbundenen Unternehmen sämtliche Kosten (auch Administrationskosten) zu ersetzen.

3.6 Etwaige Liefer- und Administrationskosten, die durch Falschbestellungen entstehen, trägt zu Gänze der Kunde. CASTROL ist berechtigt, diese Kosten in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

 

4.     Bestellung, Vertragsabschluss

 

4.1 Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit *bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Können wir der Bestellung durch fehlende Angaben oder aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhalten Sie eine Fehlermeldung. 

4.2 Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu kontrollieren. 

4.3 Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, werden Sie darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung wurde erfolgreich versendet.“ benachrichtigt. 

4.4 Wenn die Bestellung bei uns eingegangen ist, werden Sie an der uns bekannten E-Mail-Adresse per E-Mail vom Eingang der Bestellung verständigt. Diese Empfangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. Ihre elektronische Bestellung stellt ein Anbot dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Versendung der Ware durch CASTROL zustande. 

4.5 Sollten wir Ihrer Bestellung nicht nachkommen können, werden Sie so rasch als möglich, längstens binnen 2 Werktagen per E-Mail verständigt. Dasselbe gilt, wenn wir nicht binnen der üblichen Lieferzeiten (Punkt 6.2.4) liefern können.

4.6 Das Anbot des Kunden wird von CASTROL gespeichert und ist auf dem Bestellkonto des Kunden sicht- und abrufbar.

 

5.     Muster, Analyseangaben

 

5.1 Etwaig von CASTROL übermittelte Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analyseangaben sind auch bezüglich der Höchst- und Mindestwerte nur als ungefähr anzusehen.

 

6.     Preise, Liefer-, Zahlungsbedingungen

 

6.1 Der CASTROL Produkt Shop ist ein reines Online-Bestellsystem ohne gesonderte Preisauszeichnung. Sie bestellen zu den Ihnen bekannten, von Ihrem Unternehmen akzeptierten Preis-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und eventuell vereinbarten Sonderkonditionen („aktuelle Preisliste“). Sie sind verpflichtet, sich vor Bestellung darüber in Ihrem Unternehmen (das ist jenes Unternehmen mit dessen zugeordneten Benutzerdaten Sie sich angemeldet haben) zu informieren. Mit Absendung der Bestellung geht CASTROL davon aus, dass Ihnen die aktuelle Preisliste bekannt ist.

6.2 Sie bestellen zu diesen AVLB und gemäß aktueller Preisliste, sofern nicht anderslautende Sonderkonditionen schriftlich vereinbart wurden. Mangels anderslautender Vereinbarung gilt:

6.2.1 Die Preise verstehen sich innerhalb Österreichs frei Haus inklusive Gebinde - mit Ausnahme des Fasses mit ca. 208 lt. Inhalt (Leihgebinde) und bei Tankwagenlieferungen - exklusive Umsatzsteuer, jedoch inklusive Mineralölsteuern sowie sämtlicher anderer öffentlicher Abgaben nach den am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Warengestehungskosten, Zoll-, Abgaben-, Frachtsätzen, unter Berücksichtigung etwaiger amtlich festgesetzter Preise, Zuschläge und Spannen. Bei Änderung des Marktpreises, öffentlicher Abgaben und/oder sonstiger preisbildender Komponenten (z.B. Einstandspreise, Währungsparitäten, Lohnkosten, Frachtkosten) ist CASTROL zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Erhöhungen solcher Sätze bzw. Faktoren bis zum Tage der Lieferung gehen zu Lasten des Käufers. 6.2.2 

6.2.2.1 Kunden im Industrie Geschäft: Für Kleinaufträge berechnet CASTROL bei gepackter Ware unter 200 lt bzw. unter 180 kg einen Aufschlag von 50,-- € pro Auftrag. Für Händler gilt eine Mindestmenge bei gepackter Ware von 15.000 lt pro Auftrag, darunter wird ein Aufschlag von 450,-- € pro Auftrag verrechnet.Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 50,-- €, bei Lieferungen an CASTROL Händler wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 230,-- € verrechnet. Grundlage zur Verrechnung bei Tankwagenlieferungen ist die tatsächlich gelieferte Menge lt. Tankwagenbon. Generell kann unter 400 lt pro Produkt keine Auslieferung im Tankwagen erfolgen.

6.2.2.2 Kunden im Automotive Geschäft: Für Kleinaufträge berechnet CASTROL bei gepackter Ware unter 200 lt bzw. unter 180 kg einen Aufschlag von 230,-- € pro Auftrag. Für Händler gilt eine Mindestmenge bei gepackter Ware von 15.000 lt pro Auftrag, darunter wird ein Aufschlag von 450,-- € pro Auftrag verrechnet. Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL wird bei Liefermengen unter 750 lt pro Produkt eine Lieferpauschale von 230,-- € verrechnet. Grundlage zur Verrechnung bei Tankwagenlieferungen ist die tatsächlich gelieferte Menge lt. Tankwagenbon.

6.2.3 Bei Auslieferung im Tankwagen durch CASTROL, welche im Auftrag von Händlern und/oder Dritten erfolgen, wird zusätzlich ein Administrationsaufschlag von 50,-- € sowie zusätzlich die Frachtkosten pro Bestellung verrechnet.

6.2.4 Die Lieferung bei gepackter Lagerware erfolgt binnen 5 Werktagen inkl. Transport, bei Tankwagenbestellungen binnen 10 Werktagen inkl. Transport, gültig ab Bestelleingang. Für Händler und Distributoren liefert CASTROL bei gepackter Lagerware binnen 10 Werktagen exkl. Transport, bei Tankwagenbestellungen binnen 10 Werktagen inkl. Transport, ab Bestelleingang.Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail oder telefonisch über den ehestmöglichen Liefertermin informiert.

6.2.5 Der Kaufpreis ist (wenn nicht anders schriftlich vereinbart) binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei in Euro zu bezahlen.6.3 Geben Sie bei Überweisungen stets Rechnungsnummer und Kundennummer an. CASTROL ist berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach Wahl auf offene Forderungen anzurechnen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf unserem Konto maßgebend.

6.4 Die Richtigkeit der Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten gilt von Ihnen anerkannt, wenn Sie die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) schriftlich als unrichtig zurückweisen.

6.5 Sofern Sie vereinbaren, mittels SEPA- Lastschriftverfahren zu bezahlen, stimmen Sie zu, dass Sie auf eine 14tägige Vorankündigungsfrist verzichten und CASTROL berechtigt ist, Sie nicht nur via Rechnung, sondern auch mit E-Mail oder per FAX, rechtzeitig, spätestens zwei Bankwerktage vor Fälligkeit über den Rechnungsbetrag, der von CASTROL eingezogen wird, zu informieren. Sie werden – je nach Vereinbarung - das SEPA-Lastschriftmandat oder SEPA-Firmen-Lastschriftmandat firmenmäßig unterfertigt an CASTROL und eine Kopie davon an Ihre Bank senden. CASTROL behält die originalen SEPA-Lastschriftmandate zwecks Archivierung. Sie werden uns Änderungen der Bankverbindung und Ihrer Person stets rechtzeitig mitteilen, damit neue Mandate erstellt werden können, sowie stets für ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.

6.6 Die Richtigkeit der Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten gilt als von Ihnen anerkannt, wenn Sie die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) schriftlich als unrichtig zurückweisen.

6.7 Für alle der CASTROL durch Zahlungsverzug entstandene Verluste haften Sie in vollem Umfang. CASTROL ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat (12% p.a.) sowie Mahn- und Inkassospesen zu begehren. Bei Zahlungsverzug, oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit der Forderungen gefährden oder erschweren, ist CASTROL unbeschadet sonstigen Rechte ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag bezüglich noch nicht ausgelieferter Warenmengen berechtigt. Ohne dadurch auf das Rücktrittsrecht zu verzichten, kann CASTROL in diesen Fällen, wie auch im Fall der Insolvenz, Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen.

6.8 Sie können Gegenforderungen nur dann gegen Kaufpreisforderungen oder sonstigen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen von CASTROL schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.


7.     Dienstleistung Elektronischer Rechnungsservice („E-Rechnung“), Nutzungsbedingungen

 

7.1 CASTROL stellt Ihnen auf Wunsch eine elektronisch übermittelte Rechnung („UE-RechnungU“) an die von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse Ihrer Verrechnungsstelle zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag kann über die Homepage der CASTROL gestellt werden und gilt für alle zukünftigen Aufträge mit Ihnen. Ab der Umstellung auf „E-Rechnung“ akzeptieren Sie, dass Sie von CASTROL keine Papierrechnung mehr erhalten. 

7.2 Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten.

7.3 Sie stellen die für den Zugriff auf das Internet (World Wide Web) bzw. die für das Lesen und Öffnen von E-Mails und deren Anhängen benötigte Hard- und Software, sowie den Zugang, auf eigene Kosten und Rechnung zur Verfügung.

7.4 Sie sind über das grundsätzliche Risiko der Datennutzung über das Internet und über E-Mails informiert und tragen die Alleinverantwortung für die vertrauliche Behandlung der Benutzernamen/Passwörter Ihrer Mitarbeiter und damit den Zugang zu den E-Rechnungen. CASTROL gewährleistet nicht, dass die Dienstleistung „E-Rechnung“ jederzeit, vollständig oder innerhalb bestimmter Zeitspannen zur Verfügung steht. Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze und Systeme anderer Betreiber erbracht. CASTROL haftet nicht für (a) eventuelle Zugriffe Dritter auf die verarbeiteten Daten während der Datenübertragung, oder (b) schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswege, Vermittlungseinrichtungen, sowie sonstige technische Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind. 

7.5 Sie verpflichtet sich, alle sachgemäßen Anweisungen vom Kundenservice in Bezug auf die Nutzung des Elektronischen Rechnungsservices zu befolgen. Sie stimmen ferner der optionalen Übermittlung von Rechnungen oder Rechnungsergänzungen auf Papier für den Fall zu, dass Rechnungen ergänzt oder geändert werden müssen. Sollte ein Missbrauch/Zugriff unberechtigter Dritter vermutet werden, ist CASTROL über edge@castrol.at oder Ihre CASTROL Kontaktperson entsprechend zu informieren.

7.6 Sie werden regelmäßig Ihren Spam-Ordner prüfen und fehlende E-Rechnungen, die üblicherweise bei ordentlichem Geschäftsverkehr schon einlangen hätten müssen, sowie festgestellte Funktionsfehler umgehend per Email an 11TUedge@castrol.atU11T oder Ihre CASTROL Kontaktperson melden.

7.7 Sie werden CASTROL, sowie die mit CASTROL verbundenen Unternehmen, von allen Forderungen und Ansprüchen, die aus einer widerrechtlichen bzw. unbefugten Nutzung des Elektronischen Rechnungsservice erwachsen und in Ihre Sphäre fallen, schadlos und klaglos halten.

7.8 Sämtliche Ihnen von CASTROL im Zusammenhang mit dem Elektronischen Rechnungsservice bereitgestellten Systeme und Abläufe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder zur Gänze oder teilweise kopiert oder auf andere als in dieser Vereinbarung vorgesehene Weise, verwendet werden. CASTROL ist berechtigt, im Rahmen des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung des Produktes Modifikationen am Produkt vorzunehmen oder ein anders Format für die Rechnungen (derzeit pdf) zu wählen, ohne hierfür Ihre ausdrückliche Einwilligung einzuholen.

7.9 Die Nutzung der Dienstleistung „E-Rechnung“ kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist schriftlich per Email gekündigt werden. Im Einvernehmen ist auch eine raschere Umstellung auf Papierrechnung möglich.

7.10 Sofern in diesen AVLB der Begriff „Rechnung“ bzw. „Rechnungen“ verwendet wird, schließt dieser den Begriff der „E-Rechnung/-en“ mit ein.

7.11 CASTROL behält sich das Recht vor, jederzeit diese Nutzungsbedingungen für die E-Rechnung zu ändern. Eine derartige Änderung wird Ihnen schriftlich per E-Mail unter Angabe des links zum Download oder mit entsprechendem Anhang des Dokumentes an die zuletzt vom Ihnen genannte Adresse/Email-Adresse mitgeteilt. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten einen Monat nach der Änderungsverständigung in Kraft, es sei denn, Sie kündigen gemäß Punkt 7.9. schriftlich innerhalb dieser Frist diese Nutzungsbedingungen (Art.7).

 

8.     Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung auf Sie über.

 

9.     Versand, Übernahme der Waren

 

9.1 CASTROL ist - mangels zeitgerechter Vereinbarung - zur Wahl der Beförderungsart und des Beförderungsweges berechtigt. Die frachtbriefmäßige Deklaration erfolgt durch CASTROL und gilt damit von Ihnen als genehmigt. Für die Wahl der billigsten oder zweckmäßigsten Art derselben haften wir nicht.

9.2 Als Übergabe durch CASTROL gilt die Übergabe an den Transportführer, womit die Gefahr und das Risiko des Transportes - auch für den Fall des Versendungskaufes - auf Sie übergeht. Die Übernahme der Ware durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn beweist den einwandfreien Zustand der Gebinde und schließt Ansprüche gegen uns wegen unterwegs entstandener Gewichtsverluste oder Beschädigungen aus. 

9.3 Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Der Empfang ist jedenfalls zu bestätigen. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nicht von Ihnen übernommen, ist CASTROL berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anders zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Transportkosten für die Ware einschließlich etwaiger Einlagerungen, Wagenstandgelder und des Rücktransportes der Ware gehen unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche der CASTROL zu Ihren Lasten. Für die Einhaltung von Lieferfristen haftet CASTROL nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Sie haben keinen Anspruch auf Ersatzlieferung.

9.4 Sie haften für den vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustand Ihres Lagertanks bzw. sonstiger Abfülleinrichtungen und die Richtigkeit der Angaben über das Fassungsvermögen. 

9.5  Für bestimmte Eingangstemperaturen im Straßentankwagen haftet CASTROL nicht.

 

 

10.    Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse

 

10.1 Durch Fälle höherer Gewalt wird CASTROL der Lieferverpflichtung enthoben. Das gleiche gilt für sämtliche unvorhergesehenen, vom Willen von CASTROL unabhängige oder nicht zu vertretende Störungen, wie Streik, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, sowie Ausfall von in Aussicht genommenen Liefer- oder Bezugsquellen. 

10.2 Tritt höhere Gewalt oder einer der vorerwähnten Umstände ein, insbesondere der gänzliche oder teilweise Wegfall der Bezugsquellen von CASTROL, ist CASTROL nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Im Falle solcher Umstände ist CASTROL berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach ihrem Gutdünken auf ihre Abnehmer aufzuteilen, insoweit nicht gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.

 

11.     Gebinde, Verpackungen

 

11.1. Für Lieferungen von Gebinden gilt folgendes:

11.1.1 Die von CASTROL leihweise beigestellten ca. 208 lt. Fässer sind Pfandgebinde und werden von Ihnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen, vom Liefertage an gerechnet, mietfrei zur Verfügung gestellt. Bei Überschreitung dieser Frist ist CASTROL berechtigt, ein angemessenes Mietentgelt zu verlangen. Das Fass ist danach sofort in entleertem Zustand gemäß unserer Verfügung fracht- und spesenfrei an das Lieferlager zurückzusenden. Etwaiges sich in den Leergebinden befindliche Restöl gilt als der CASTROL überlassen.

11.1.2 Als Beweis für die Retournierung von leeren Gebinden anerkennen wir in strittigen Fällen nur eine von CASTROL ausgestellte Übernahmebestätigung bzw. ein diesbezüglich uns vorzulegendes Frachtbriefdoppel. Für beschädigte oder in Verlust geratene Gebinde hat CASTROL der Käufer ohne Rücksicht auf die Frage seines Verschuldens Ersatz zu leisten. Dieser Ersatz ist nach Wahl von CASTROL entweder in natura oder durch Vergütung der am Zahlungstag erforderlichen Wiederinstandsetzungs- oder Anschaffungskosten für neue oder gleichartige Fässer zu leisten. CASTROL ist berechtigt, nach ihrer Wahl diese Ersatzleistungen in Geld auch dann zu beanspruchen, wenn ihr die Fässer nicht zwei Monate nach erfolgter Lieferung zurückgestellt worden sind. 

11.1.3 Sofern Einweggebinde ohne ihre ausdrückliche Zustimmung retourniert werden, behalten CASTROL sich vor, den Käufer mit den auflaufenden Fracht- und Vernichtungskosten zu belasten.

11.2 Sämtliche Verpackungen - außer Leihgebinde, Paletten und IBC Container, die von uns zurückgenommen werden - werden ordnungsgemäß von uns oder unseren Lieferanten nach der jeweils aktuellen Verpackungsverordnung bei akkreditierten Anbietern (wie derzeit RecycleMe GmbH, ARA, Bonus, etc.) entpflichtet. 

 

12.     Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise

 

12.1 Sie sind verpflichtet, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise genauestens zu beachten. 

 

13.     Werbematerial 

 

13.1 Sie dürfen ohne Zustimmung von CASTROL keinerlei Veränderungen an den Unterlagen oder dem Werbematerial vornehmen.

 

14.     Bewirtschaftungs- und Verwendungsbestimmungen:

 

14.1 Sie sind für die Einhaltung etwaiger allgemeiner Bewirtschaftungsbestimmungen hinsichtlich der Ihnen von CASTROL gelieferter Ware haftbar, ebenso für die Beachtung der Ihnen etwa besonders bekanntgegebenen Bewirtschaftungs- oder Verwendungsbestimmungen oder behördlicher Auflagen, welcher Art immer; insbesondere solcher, von deren Beachtung ein bestimmter Steuersatz oder Preis abhängt. Für jeden CASTROL aus einer Zuwiderhandlung entstehenden Schaden, haben Sie CASTROL schad- und klaglos zu halten.

 

15.     Gewährleistung und Haftung

 

15.1 Irrtümer bei der Eingabe der Bestellung gehen zu Ihren Lasten. CASTROL übernimmt keine Haftung für Schäden die Ihnen entstehen, weil Sie unvollständige und/oder unrichtige Eingaben gemacht haben.

15.2 Mit Ihnen als Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist von sechs Monate ab Übergabe vereinbart. Mängel müssen bei Übernahme der Ware unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen schriftlich beanstandet werden (Mängelrüge gemäß § 377 UGB). In jedem Fall muss CASTROL die Möglichkeit zur sofortigen Nachprüfung nach den Regeln der Technik, insbesondere nach den Normen für die Probenahme in der jeweils gültigen Fassung gegeben werden. Die Kosten einer erforderlichen besonderen Prüfung trägt der Vertragsteil, zu dessen Nachteil sie ausfällt. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware sind wir verpflichtet, die mangelhafte Ware oder Leistung durch fehlerfreie auszutauschen bzw. zu verbessern. Arbeits- und Transportkosten gehen im Rahmen der Gewährleistung zu Lasten des Käufers. Sie haben uns die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe sowie unser Verschulden bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu beweisen. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

15.3 CASTROL oder die mit CASTROL verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter haften ausschließlich gemäß den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, somit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird gänzlich ausgeschlossen, ebenso wie bei grober Fahrlässigkeit die Haftung mit dem Auftragswert der gegenständlichen Lieferung bzw. maximal 50.000,-- € begrenzt und der Ersatz von indirekten Schäden, entgangenem Gewinn und Produktionsausfall ausdrücklich ausgeschlossen wird. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für durch CASTROL schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

15.4 CASTROL oder die mit CASTROL verbundenen Unternehmen haften gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes („PHG“). Allfällige Regressforderungen im Sinne des PHG, die gegen CASTROL und mit CASTROL verbundenen Unternehmen gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von CASTROL verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15.5 CASTROL gewährleistet nicht, dass die angebotenen Leistungen des CASTROL Produkt Shop jederzeit, vollständig oder innerhalb bestimmter Zeitspannen zur Verfügung stehen. Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze und Systeme anderer Betreiber erbracht. CASTROL haftet nicht für (a) eventuelle Zugriffe Dritter auf die verarbeiteten Daten während der Datenübertragung, (b) für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswege, Vermittlungseinrichtungen sowie sonstige technische Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind. Sollte CASTROL gegenüber anderen Anbietern Schadenersatzansprüche zustehen, so kann CASTROL diese an Sie abtreten. 

 

16.     Übertragung von Rechten/Pflichten auf Dritte

 

16.1 Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. CASTROL ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zur Gänze oder teilweise an Dritte zu übertragen, ohne dass es Ihrer Zustimmung bedarf.

 

17.     Überschriften

 

17.1 Die Überschriften dieser AVLB dienen ausschließlich der leichteren Übersicht und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.

 

18.     Änderung der Kundendaten, Schriftlichkeit

 

18.1 Sie verpflichten sich, Änderungen Ihrer Firma, Ihrer Bankverbindung oder der Firmenadresse sowie geänderte Kontaktdaten unverzüglich schriftlich CASTROL bekanntzugeben. 

18.2 Die Parteien vereinbaren, dass auch E-Mail und Fax als schriftlich gelten. CASTROL geht davon aus, dass eine E-Mail an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse dem Kunden als zugegangen gilt, sofern CASTROL bei elektronischen Nachrichten nicht unverzüglich eine Nachricht erhält, dass diese E-Mail-Adresse nicht mehr existent ist. 

 

19.     Unwirksamkeit

 

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.

 

20.    Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer

 

20.1 Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, wird mit keiner Bestimmung diese AVLB eingeräumt, dass zwischen Kunden und CASTROL ein Vertretungsverhältnis– gleich welcher Art -, eine Lizenzvereinbarung, eine Partnerschaft, Treuhandverhältnis oder ähnliches besteht.

20.2 Sofern Sie Produkte und Waren der CASTROL wiederverkaufen beachten Sie bitte folgende Bestimmungen: 

20.2.1. Anti-Korruption, Bestechung, Geldwäsche / Verhaltenskodex/ Handelssanktionen

            20.2.1.1 Sie erkennen an, dass CASTROL im Hinblick auf Bestechung, Korruption und Geldwäsche eine Null-Toleranz-Politik hat. Insoweit wird er im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle auf ihn und CASTROL anwendbaren Gesetze und Vorschriften gegen Korruption, Bestechung und Geldwäsche beachten. In diesem Rahmen gewährleisten Sie, dass weder Sie selbst noch einer Ihrer Inhaber, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder eine andere von Ihnen beauftragte Person wie z. B. Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter oder sonstige Mittelspersonen, im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages, Zahlungen einschließlich gesetzlich nicht vorgesehener Zuzahlungen (sog. „Faciliation Payments“) oder die Gewährung von finanziellen oder sonstigen unangemessenen Vorteilen irgendwelcher Art, die als widerrechtliche Praxis oder als Bestechung betrachtet werden oder betrachtet werden könnten („Vorteile“), sei es direkt oder indirekt an Dritte wie z. B. Private, Handelsorganisationen, „Öffentliche Personen“ wie z.B. Beamte i.S.d § 74 (1) Z 4 StGB bzw. Amtsträger i. S. d. § 74 (1) Z 4a StGB, oder politische Parteien, Vertreter einer politischen Partei oder Kandidaten für ein öffentliches Amt („Begünstigte“) tätigen, anbieten oder versprechen werden bzw. von solchen Begünstigten annehmen oder sich versprechen lassen, um öffentliche oder private Handlungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erwirken oder zu beeinflussen (nachfolgend insgesamt „Antikorruptions-Verpflichtungen“). Unter „Facilitation Payments“ sind gesetzlich nicht vorgesehene Zahlungen eines Betrags an eine Öffentliche Person zu verstehen, die dem Zweck dient, die Öffentliche Person zu veranlassen, eine Diensthandlung zu beschleunigen oder vorzunehmen, auf die nach dem anwendbaren Recht grundsätzlich ein Anspruch besteht.

            20.2.1.2 Sie sind verpflichtet, (a) CASTROL im Detail jeden Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages unverzüglich schriftlich mitzuteilen, (b) die Einhaltung der Antikorruptions-Verpflichtungen sicherzustellen und zu überwachen und (c) CASTROL es im Falle eines Verstoßes gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen zu gestatten, sämtliche Bücher und Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den Antikorruptions-Verpflichtungen stehen, durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete und von Ihnen beauftragte Person (z. B. Wirtschaftsprüfer) auf einen möglichen Verstoß gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen überprüfen und hiervon Kopien fertigen zu lassen. Ergibt die Auditierung, dass Sie gegen die Antikorruptions-Verpflichtungen verstoßen haben,, hat CASTROL einen Anspruch auf Rückerstattung der etwaig von ihr getragenen Kosten der Auditierung.

            20.2.1.3 Sie bestätigen den Verhaltenskodex „Code of Conduct“ gelesen zu haben und verpflichten sich, im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den darunter durchgeführten Transaktionen die maßgeblichen Grundsätze des Verhaltenskodex der CASTROL in allen wesentlichen Belangen zu befolgen, insbesondere sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter diese einhalten. Der Verhaltenskodex „Code of Conduct“ kann abgerufen werden unter: https://www.bp.com/de_at/austria/home/presse/publikationen.html

            20.2.1.4 Sie stimmen zu, dass sämtliche Vereinbarungen mit CASTROL und alle daraus resultierenden Angelegenheiten den gesetzlichen Bestimmungen zu Handelssanktionen und Exportkontrollen jener Staaten und Gerichtsbarkeiten unterliegen, in denen Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen geschäftlich tätig sind oder in denen die Leistungserbringung erfolgt. Sie bestätigen, dass Sie und alle mit Ihnen verbundenen Unternehmen Compliance-Programme und Kontrollen installiert haben und einhalten werden, die zumindest Industriestandards für die Einhaltung anwendbarer Handelsbestimmungen erfüllen. Ein Verstoß gegen die Handelsbestimmungen durch eine der Vertragsparteien stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt CASTROL, unbeschadet anderer Rechte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder Zahlungen oder geschuldete Leistungen zurückzubehalten.Sie verpflichten sich, die Schmierstoffe nicht an eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist oder von dieser kontrolliert oder genutzt wird, noch anderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, oder eine natürliche oder juristische Person, bei der Sie vermuten oder Kenntnis davon haben, dass diese die Schmierstoffe (unmittelbar oder mittelbar) an eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist, oder von dieser kontrolliert oder genutzt wird, oder anderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, weiterverkauft wird, weiter zu verkaufen. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet „Beschränkte Partei“ eine Person, eine Gesellschaft oder ein Land, (a) mit der bzw. dem ein Handel (oder deren bzw. dessen Belieferung für eine eigene Nutzung) aufgrund einer von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktion oder restriktiven Maßnahme oder nach Maßgabe eines sonstigen geltenden Gesetzes verboten ist, oder (b) an die bzw. das Waren, deren Ursprungsland die Vereinigten Staaten sind, nicht geliefert werden dürfen.

            20.2.1.5 Für den Fall, dass CASTROL berechtigten Grund zur Annahme hat, dass Sie gegen die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 20.2.1 der AVLB verstoßen, ist CASTROL unbeschadet anderer Rechte berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder Zahlungen oder geschuldete Leistungen zurückzubehalten.

 

21.     Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

 

21.1 Der Vertrag sowie jede Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts nicht zur Anwendung kommen sollen. 

21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Wien. CASTROL ist berechtigt, den Kunden an dem für seinen Firmensitz sachlich zuständigen Gericht zu klagen.

21.3 Als Erfüllungsort für Lieferungen von CASTROL gilt das jeweilige Lager in Österreich bzw. Wr. Neudorf und für Zahlungen bzw. bei Überweisung/Lastschriften das von CASTROL angegebene Konto.

 

22.     Datenschutz

 

22.1 CASTROL verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die während der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, im Rahmen der Erfüllung des Vertrages sowohl bei CASTROL, aber auch bei verbundenen Unternehmen, nämlich Castrol Österreich Lubricants GmbH, deren Mutter- und Tochtergesellschaften und deren Dienstleistern verarbeitet, gespeichert, genutzt und zwischen diesen Unternehmen weitergegeben werden.

22.2. Der Kunde hat als betroffene Person das Recht auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch CASTROL. Weiters hat der Kunde ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8,1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at

 

Castrol Österreich Lubricants GmbH

Am Belvedere 10

A-1100 Wien

 

Sitz: Wien

UID Nr.: ATU76042505

Firmenbuchnummer: 530766p

Firmenbuchgericht: LG Wiener Neustadt


Kundenservice Automotive:
Telefon: 0810/22 78 76 5

E-Mail: edge@castrol.at 
www.castrol.at

 

Kundenservice Industrie:
Telefon: 0810/55 5 7 27

E-Mail: bestellservice.industrie@castrol.com
www.castrol.at